I. ALLGEMEINE REGELUNGEN

Das Mitglied ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Das Mitglied verpflichtet sich im
Interesse der allgemeinen Sicherheit und Hygiene, den Anweisungen des befine Sports &Spa
Personals Folge zu leisten.
Das Rauchen ist im befine Sports & Spa nicht gestattet.
Im Falle von Reparaturen und Wartungsarbeiten hat das Mitglied keine Ersatzansprüche, wenn der
befine Sports & Spa oder Teile des befine Sports & Spa nicht genutzt werden können.
Für Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nicht möglich. Der
Saunabereich darf erst ab 18 Jahren genutzt werden.
Erziehungsberechtigte haften für Ihre Kinder im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Diese
Haftung gilt insbesondere beim Kinderschwimmen. Kinder bis 14 Jahren dürfen nur mit Aufsicht des
Erziehungsberechtigten das Schwimmbad benutzen. Bitte beachten Sie hierzu die festgelegten
Kinderschwimmzeiten und Regeln.
Spinde dürfen nur während des Besuches des befine Sports & Spa genutzt werden. Das befine Sports
& Spa übernimmt keine Haftung für persönliche Sachen, die in den Spinden gelassen werden.

II. MITGLIEDSARMBAND
Das Mitglied erhält nach Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages ein Mitgliedsarmband. Mit diesem
elektronischen Armband muss das Mitglied sich bei jedem Besuch des befine Sports & Spa
einchecken.
Die Mitgliedschaft ist personengebunden und kann nicht auf andere Personen übertragen oder
abgetreten werden. Das Mitglied darf sein Mitgliedsarmband nicht an Dritte verleihen oder Dritten
die Nutzung der Karte erlauben. Bei einer Zuwiderhandlung liegt ein schwerwiegender Verstoß
gegen die o.a. Regelungen vor, der den befine Sports & Spa zur fristlosen Kündigung des
Mitgliedschaftsvertrages berechtigt.
Wenn das Mitglied den befine Sports & Spa ohne gültiges Mitgliedsarmband betreten will, behält
sich der befine Sports & Spa das Recht vor, dem Mitglied den Zutritt zu verweigern, wenn es sich
nicht ausweisen kann. Im Falle eines Verlustes des Mitgliedsarmbandes stellt der befine Sports & Spa
dem Mitglied ein neues Mitgliedsarmband gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 20,00€ zur
Verfügung.
Das Mitglied muss nach Ablauf des Vertrages binnen 2 Wochen sein Mitgliedsarmband am Empfang
vom befine Sports & Spa abgeben. Bei Nichtabgabe behalten wir uns das Recht vor eine Gebühr in
Höhe von 25€ in Rechnung zu stellen und bei bestehenden Lastschriftmandant abzubuchen.

III. BEITRAGSZAHLUNGEN
Der Beitrag kann monatlich oder jährlich bezahlt werden. Bei monatlicher Zahlung ist der Beitrag
ausschließlich per SEPA-Lastschrift zu entrichten. Der Monatsbeitrag wird immer im Voraus für den
jeweiligen Kalendermonat abgebucht. Der Monatsbeitrag ist auch weiter zu zahlen, wenn das
Mitglied die Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann. Das Mitglied hat dafür zu
sorgen, dass das angegebene Konto im Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung
aufweist, im Falle der Rückbuchung, werden die dadurch entstehenden Kosten dem Mitglied
weiterberechnet.
Das befine Sports & Spa muss rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor der nächsten Abbuchung, mit
einem gesonderten Formular über Bankänderungen informiert werden. Das Formular ist am
Empfang hinterlegt.
Einmalzahlungen für den Jahresvertrag können unmittelbar nach Abschluss des Mitgliedsvertrages
am Empfang mit Kreditkarte oder Bar geleistet werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sich der
Vertrag nach der Laufzeit von 12 Monaten nicht mehr verlängert und somit endet.
Kommt das Mitglied mit der Bezahlung von Monatsbeiträgen in Verzug, so ist der befine Sports &
Spa berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu berechnen. Befindet sich das Mitglied mit der
Bezahlung von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so ist der befine Sports & Spa berechtigt, den
Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag schließt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte sich
der Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss erhöhen oder reduzieren, so werden die Preise
entsprechend angepasst.
Der befine Sports & Spa ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhoben, wenn kommunale Abgaben
(Kulturförderabgabe, -Kurtaxe etc.) auf die Benutzung eines Sports & Spa erhoben werden. Die
Preiserhöhung ist begrenzt auf die Kosten der o. a. Abgaben.

IV. KÜNDIGUNGSFRISTEN
1. Kündigung durch Befine Sports & Spa

a) Der befine Sports & Spa kann den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der jeweiligen
Vertragslaufzeit ordentlich kündigen.

b) Für die außerordentliche, fristlose Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ein wichtiger
Grund für eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere gegeben, wenn

a. das Mitglied trotz Mahnung mit zwei Monatsbeiträgen oder einem Betrag, der zwei
Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug gerät;

b. das Mitglied ungeachtet einer Abmahnung wiederholt schwerwiegend gegen die
Clubregeln oder die Hausordnung verstößt;

c. ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag durch bewusst falsche Information erlangt wurde;

d. das Mitglied die Vermögensauskunft gem. § 802 c ZPO abgegeben hat.

c) Hat das Mitglied die außerordentliche Kündigung zu vertreten, ist Befine Sports & Spa berechtigt,
Schadensersatz für die Nichterfüllung des Vertrages geltend zu machen.

d) Sämtliche Kündigungen bedürfen der Schriftform.

2. Kündigung durch das Mitglied
a) Vertragsverlängerung und ordentliche Kündigungsfristen

a. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten: Der Mitgliedsvertrag ist für das
Mitglied frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit ab Beginn der Mitgliedschaft unter Beachtung
der Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Die Mitgliedschaft wird nach
Ablauf der Mindestlaufzeit in einen unbefristeten Mitgliedschaftsvertrag gewandelt, der monatlich
zum Monatsende gekündigt werden kann.

b. Monatlich kündbare Mitgliedschaftsverträge können zum Monatsende, mit einer Frist von
einem Monat gekündigt werden.

b) Für die außerordentliche, fristlose Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

c) Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in
schriftlicher Form zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt
des Zugangs im Studio. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden
können, gelten nicht als zugegangen.

V. RUHEN DER MITGLIEDSCHAFT
Der Mitgliedschaftsvertrag ruht bei Bescheinigung der Sportunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest
der Dauererkrankung, einer Schwangerschaft oder berufliche Abwesenheit, mit Bestätigung des
Arbeitgebers.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die versäumte Trainingszeit.

VII. PERSONAL TRAINING UND MASSAGEN
Das Mitglied kann einen Personal Trainer im befine Sports & Spa buchen. Die Kosten des Personal
Trainings sind im Mitgliedsbeitrag nicht enthalten. Das Personal Training kann bis zu 24 Stunden vor
dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Bei einer späteren Stornierung ist der befine
Sports & Spa gegenüber dem Mitglied berechtigt, den Ausfall mit 100 % der Trainingskosten zu
berechnen. Bei Buchung von Massagen oder Anwendungen gilt die gleiche Regelung.

VI. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
Der befine Sports & Spa erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des
Mitglieds (einschließlich seines Fotos, Trainingsverhaltens sowie die Anamneseaufzeichnungen) und,
soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten.
Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds
erfasst. Das Studio speichert diese Daten bis zu einer Dauer von drei Tagen.
In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der
Trainingsbedingungen im Studio verwendet. Sämtliche personenbezogenen Daten der Mitglieder
werden ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter
Einhaltung der Vorgaben der DSGVO verarbeitet.

VII. HAFTUNG
Der befine Sports & Spa haftet im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für
Vorsatz, grobe und einfache Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden, insbesondere den Verlust von
Wertgegenständen, haftet der befine Sports & Spa nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und im
Falle der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen
und auf die der Kunde vertrauen darf.

VIII. SCHLUSSBE5TIMMUNGEN
Dieser Vertrag gibt die zwischen den Parteien getroffenen Absprachen vollständig und inhaltlich
zutreffend wieder. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit, der Schriftform sowie der
ausdrücklichen Bezugnahme auf diesen Vertrag. Dies gilt auch für eine Änderung dieser
Schriftformabrede. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam
sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages in Kraft. Unwirksame
Bestimmungen sind dem Sinn und dem Zweck dieses Vertrages entsprechend durch wirksame
Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen
Bestimmungen so nahekommen, wie rechtlich möglich.
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
Stand Januar 2024.